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E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Fristen, Formate und Umsetzung für KMU

Seit 2025 Empfangspflicht, ab 2027 Ausstellungspflicht bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle: Fristen, XRechnung/ZUGFeRD und Umsetzung für KMU.

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Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt

Die E-Rechnungspflicht gilt stufenweise: Seit 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen, ab 01.01.2028 alle. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931 wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ein PDF allein ist keine E-Rechnung.

Auf einen Blick

📥 Empfang: Pflicht für alle Unternehmen seit 01.01.2025

📤 Versand: ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle

🧾 Formate: XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1 (nicht MINIMUM/BASIC-WL)

🗄️ Aufbewahrung: 8 Jahre, das XML im Original

🗓️ Stand: September 2026 – laut BMF keine Fristverschiebung

Die E-Rechnungspflicht kam mit dem Wachstumschancengesetz und betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Rechnungen an andere Unternehmen schreibt. Viele haben den Empfang 2025 provisorisch gelöst; jetzt rückt die Ausstellungspflicht näher. Eine Umfrage von YouGov im Auftrag von easybill (Juni 2026) zeigt: Erst 24 % der Unternehmen haben die Umstellung abgeschlossen, 29 % haben noch nicht begonnen. Dieser Ratgeber fasst Fristen, Formate und die Umsetzung zusammen.

E-Rechnungspflicht umsetzen: automatisierte Rechnungsverarbeitung im KMU
Fristen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Stichtag
Was gilt
Für wen
seit 01.01.2025
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
alle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmer
bis 31.12.2026
Papier weiterhin zulässig, PDF oder andere Formate mit Zustimmung des Empfängers
alle Aussteller
ab 01.01.2027
E-Rechnung ausstellen (B2B, Inland)
Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €
bis 31.12.2027
Übergangsregel verlängert; bestehende EDI-Verfahren weiter zulässig
Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €; EDI für alle
ab 01.01.2028
E-Rechnung ausstellen (B2B, Inland)
alle Unternehmen

Maßgeblich für 2027 ist der Gesamtumsatz des Jahres 2026. Laut Bundesfinanzministerium (FAQ, Stand März 2026) gelten die Fristen der E-Rechnungspflicht unverändert; eine Verlängerung ist nach Einschätzung von Steuerberatern (Stand September 2026) nicht in Sicht.

Formate

Welche Formate sind als E-Rechnung zulässig?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht und maschinell ausgelesen werden kann. Das BMF nennt ausdrücklich:

Format
Aufbau
Typischer Einsatz
XRechnung
reine XML-Datei
Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern, zunehmend B2B
ZUGFeRD / Factur-X (ab 2.0.1)
PDF mit eingebettetem XML
B2B im Mittelstand; Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht
EDI (z. B. EDIFACT)
strukturierter Datenaustausch
Handel, Industrie; bis Ende 2027 übergangsweise zulässig
PDF, Word, Bild
nicht strukturiert
keine E-Rechnung, nur „sonstige Rechnung“

Wichtig nach dem zweiten BMF-Schreiben vom 15.10.2025: Bei ZUGFeRD ist der XML-Teil maßgeblich. Alle Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG müssen im XML stehen. Weichen Bild und XML voneinander ab, droht eine Steuerschuld aus § 14c UStG.

Welche Ausnahmen gibt es von der E-Rechnungspflicht?

Risiken

Was passiert, wenn eine Rechnung keine gültige E-Rechnung ist?

Nach Ablauf der Übergangsfristen gilt ein PDF oder eine Rechnung mit Formatfehler nur noch als „sonstige Rechnung“. Das zweite BMF-Schreiben unterscheidet Formatfehler, Geschäftsregelfehler und inhaltliche Fehler; bei Format- und Inhaltsfehlern ist der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet. Für Rechnungsempfänger heißt das: eingehende Rechnungen prüfen und fehlerhafte zurückweisen. Für Aussteller heißt das: Kunden werden zunehmend auf korrekten E-Rechnungen bestehen.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV gilt für Rechnungen eine Aufbewahrungsfrist von 8 statt 10 Jahren. Aufbewahrt werden muss die E-Rechnung in ihrer ursprünglichen Form, also die XML-Datei unverändert und maschinell auswertbar, idealerweise in einem GoBD-konformen Archiv.

Umsetzung

So stellen KMU in fünf Schritten auf die E-Rechnung um

01

Umsatz prüfen

Liegt der Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €? Dann gilt die Ausstellungspflicht ab 01.01.2027.

02

Software prüfen

Kann Ihr ERP, Warenwirtschafts- oder Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD 2.x erzeugen und einlesen? Viele Systeme (z. B. VARIO Cloud ERP, DATEV, Lexware, sevDesk) können das bereits.

03

Posteingang organisieren

eine zentrale Rechnungsadresse, automatische Prüfung und Weiterleitung an Buchhaltung bzw. DATEV.

04

Archiv einrichten

XML unverändert und GoBD-konform speichern.

05

Stammdaten und Kunden informieren

Leitweg-IDs bei öffentlichen Kunden, Rechnungsadressen, Testrechnungen mit wichtigen Kunden.

Der größte Nutzen entsteht, wenn Sie die Umstellung mit einer Automatisierung verbinden: E-Rechnungen lassen sich ohne Abtippen verbuchen, weil alle Daten bereits strukturiert vorliegen. Das ist einer der schnellsten Automatisierungs-Hebel für KMU.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist eine „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung ist nur ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Nein, Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Sie müssen E-Rechnungen aber seit 2025 empfangen können – ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.

Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Für grenzüberschreitende Umsätze in der EU führt das ViDA-Paket (vom Rat am 11.03.2025 angenommen) schrittweise bis 2030 digitale Meldepflichten ein.

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Fazit

Die Fristen der E-Rechnungspflicht stehen, und 2027 ist näher, als es wirkt. Wer jetzt Software, Posteingang und Archiv klärt, erfüllt nicht nur die Pflicht, sondern spart danach bei jeder Rechnung Zeit. Newmountains.IT richtet E-Rechnung in ERP, Shop und Buchhaltung ein und automatisiert den Rechnungseingang. Mehr auf ERP für KMU oder im kostenlosen Erstgespräch.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie Einzelfälle mit Ihrer Steuerkanzlei.

Nachweise

Quellen

Stand: · Verantwortlich: Raphael Neuberger, Gründer Newmountains.IT

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