UVP im eigenen Shop falsch dargestellt – das kann eine Abmahnung kosten.
Der Händlerbund warnt aktuell vor einem konkreten Risiko: Wer in seinem Onlineshop Streichpreise oder unverbindliche Preisempfehlungen anzeigt, ohne die Preisangabenpflichten korrekt umzusetzen, macht sich angreifbar. Die Anforderungen sind dabei nicht trivial.
Was konkret falsch laufen kann: – UVP wird ohne Nachweis angesetzt, dass der Hersteller diese tatsächlich empfohlen hat – Streichpreise beziehen sich nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage – Darstellung erweckt einen Preisvorteil, der rechtlich nicht belegt ist
Das Problem dahinter: Viele Shop-Betreiber haben ihre Preisdarstellung einmal eingerichtet und seitdem nicht mehr auf Rechtskonformität geprüft. Die Rechtslage hat sich geändert, die Shop-Konfiguration nicht.
Eine Abmahnung kostet schnell mehrere hundert Euro allein an Anwaltskosten – plus Unterlassungserklärung und mögliche Vertragsstrafe bei Wiederholung. Wir prüfen Ihre Preisdarstellung und Rechtstexte auf aktuellem Stand.
Was heißt das für Ihr Unternehmen?
Sie möchten wissen, ob Sie betroffen sind und was jetzt zu tun ist? Passend dazu: Website-Check & Shop-Check oder direkt im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten, remote).
Quelle: Händlerbund
Stand: · Verantwortlich: Raphael Neuberger, Gründer Newmountains.IT


