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Kostenloser Förder-Check · 3 Minuten · ohne Anmeldung

Bis zu 30.000 € Zuschuss für KI & IT-Sicherheit?

Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Ihr Unternehmen den Digitalbonus Bayern bekommt – und wie viel Zuschuss für Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit möglich ist. Ergebnis sofort, Details als PDF.

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In 3 Minuten wissen Sie

Was Sie aus dem Check mitnehmen

Sind Sie antragsberechtigt?

Sechs Grundfragen zu Standort, Größe, Gewerbe und Branche – mit klarer Einschätzung, was noch zu klären ist.

Wie viel Zuschuss ist möglich?

Für Digitalisierung & KI und für IT-Sicherheit getrennt: Standard oder Plus, mit realistischer Spanne.

Ihre Einschätzung als PDF

Status, Zuschuss je Förderbereich, Ablauf und die Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen.

Möglicher Zuschussoffen
Voraussetzungen: 0 / 6Beantworten Sie zuerst die 6 Grundfragen
2.1

Digitalisierung & KI

Was möchten Sie umsetzen? Mehrfachauswahl möglich – oder überspringen.

2.2

IT-Sicherheit

Welche Schutzmaßnahmen planen Sie? Hier ist auch die nötige Sicherheits-Hardware förderfähig.

Ihre Auswertung
🔒 Beantworten Sie die 6 Grundfragen

Danach wählen Sie mindestens eine geplante Maßnahme – und schalten hier Ihre Förder-Einschätzung frei.

Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis der Richtlinie Digitalbonus Bayern (Stand 10/2025, Laufzeit bis 31.12.2027). Keine Rechts- oder Steuerberatung – über den Antrag entscheidet die Bezirksregierung im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Förderprogramm im Überblick

Digitalbonus Bayern: das Wichtigste auf einen Blick

Mit dem Digitalbonus fördert der Freistaat Bayern kleine Unternehmen, die ihre Abläufe digitalisieren, Künstliche Intelligenz einsetzen oder ihre IT-Sicherheit verbessern. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

50 %Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben
7.500 €maximal im Digitalbonus Standard
30.000 €maximal im Digitalbonus Plus (Innovation, v. a. KI)
4.000 €Mindestausgaben, damit gefördert wird
Zwei Förderbereiche

Was gefördert wird

Förderbereich 2.1

Digitalisierung & KI

Einführung oder Verbesserung digitaler Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie die Migration von IT-Systemen – ausdrücklich auch mit Künstlicher Intelligenz.

  • KI-Assistenten, KI-Telefonie, intelligente Datenanalyse
  • Prozessautomatisierung und Schnittstellen
  • ERP / Warenwirtschaft, Dokumentenmanagement
  • Migration von Servern und Anwendungen in die Cloud

KI & Automatisierung · ERP-Integration · Cloud-Migration

Förderbereich 2.2

IT-Sicherheit

Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen. Anders als bei 2.1 ist hier auch die notwendige Sicherheits-Hardware förderfähig.

  • Firewall, Netzwerksegmentierung, Backup-Systeme
  • E-Mail-Security und Phishing-Schutz
  • Endpoint-Schutz, Geräteverwaltung, MFA
  • Security-Monitoring, ISMS mit Zertifizierung

IT-Sicherheit & Cyberabwehr

Förderfähig sind Leistungen externer Anbieter inklusive Einrichtung, Anpassung, Schulung und der nötigen Software (Lizenzen bis 18 Monate). Pro Unternehmen ist je Förderbereich ein Antrag möglich.

Voraussetzungen

Wer antragsberechtigt ist

  • Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird
  • Weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente)
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Mio. €
  • Gewerbesteuerpflichtiges, rein wirtschaftlich tätiges Unternehmen
  • Vorhaben ist noch nicht beauftragt oder bestellt
Ausschlüsse

Nicht förderfähig

  • Standard-Hardware wie PCs, Laptops, Server, Smartphones
  • Standard-Software wie Office und Betriebssysteme
  • Standard-Webseiten, SEO und Online-Marketing
  • Reine Ersatzbeschaffung, Leasing, Mietkauf
  • Beratung oder Schulung ohne Umsetzung
Ablauf

In 5 Schritten zum Zuschuss

  1. Förderfähigkeit prüfenMit dem Check oben – oder im Erstgespräch.
  2. Angebot einholenFörderfähig zugeschnitten, getrennt nach Förderbereich.
  3. Antrag stellenOnline über das ELSTER-Unternehmenskonto, inkl. De-minimis-Erklärung.
  4. Nach Eingangsbestätigung beauftragenUmsetzung innerhalb von 18 Monaten.
  5. Projektmitteilung einreichenDanach wird der Zuschuss ausgezahlt.

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Häufige Fragen

FAQ zum Digitalbonus Bayern

Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?

Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern: weniger als 50 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Das Unternehmen muss gewerbesteuerpflichtig sein. Freie Berufe sind nur als Gewerbebetrieb antragsberechtigt; ausgeschlossen sind u. a. Kliniken, Pflegeeinrichtungen, landwirtschaftliche Primärerzeugung und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ab 25 %.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50 % der förderfähigen Ausgaben ab 4.000 €. Der Digitalbonus Standard beträgt höchstens 7.500 €, der Digitalbonus Plus für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt höchstens 30.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen Standard und Plus?

Plus gibt es für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt – vor allem Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik oder digitale Zwillinge. Der Schwerpunkt muss inhaltlich und kostenmäßig darauf liegen. Ein reiner Lizenzkauf von Standard- oder Branchensoftware gilt nicht als innovativ. Plus kann pro Unternehmen während der Programmlaufzeit nur einmal gewährt werden.

Kann ich Digitalisierung und IT-Sicherheit getrennt beantragen?

Ja. Es gibt zwei Förderbereiche: 2.1 Digitalisierung und 2.2 IT-Sicherheit. Pro Unternehmen ist in jedem Bereich ein Antrag möglich – zusammen also bis zu zwei Förderungen.

Wann darf ich den Auftrag erteilen?

Erst nachdem der Online-Antrag gestellt und der Eingang von der Bezirksregierung bestätigt wurde. Eine vorherige Bestellung oder Auftragserteilung – auch mündlich – gilt als Projektbeginn und schließt die Förderung aus. Beratung zur Planung des Vorhabens darf vorab erfolgen.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

Standard-Hardware (PCs, Laptops, Server, Smartphones, Drucker), Standard-Software wie Office-Pakete und Betriebssysteme, Standard-Webseiten und -Shops, SEO und Online-Marketing, reine Ersatzbeschaffung, Leasing und Mietkauf, Reisekosten sowie Beratung ohne Umsetzung. Lizenzen sind höchstens für 18 Monate förderfähig.

Wird bei IT-Sicherheit auch Hardware gefördert?

Ja. Im Förderbereich IT-Sicherheit ist die notwendige Sicherheits-Hardware förderfähig, etwa Firewalls, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten. Auch der Aufbau eines ISMS ist förderfähig, wenn am Ende ein Zertifikat (z. B. ISO 27001) durch einen DAkkS-akkreditierten Dienstleister steht.

Wie läuft der Antrag ab und wie lange habe ich Zeit?

Der Antrag wird online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt; Sie weisen sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto aus und geben eine De-minimis-Erklärung ab. Nach dem Förderbescheid haben Sie 18 Monate für die Umsetzung. Danach reichen Sie die Projektmitteilung ein und erhalten die Auszahlung.

Bis wann läuft das Programm?

Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – bewilligt wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Früh zu beantragen ist deshalb sinnvoll.

Stand: Richtlinie zum Förderprogramm „Digitalbonus“ (BayMBl. 2024 Nr. 315, zuletzt geändert 07.10.2025) und Vollzugshinweise (05/2025). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

„Wenn Ihr Vorhaben nicht förderfähig ist, sagen wir es Ihnen vorher – nicht nach dem Antrag."

Wir schneiden Maßnahmen so zu, dass sie in die Förderrichtlinie passen, und trennen das Angebot sauber nach Förderbereichen. Ohne Förderung lohnt es sich nicht? Dann sagen wir auch das.

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