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NIS2 für KMU: Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist

NIS2 gilt in Deutschland seit 06.12.2025. Schwellenwerte, BSI-Registrierung, Meldepflichten, die zehn Pflichtmaßnahmen und warum auch Zulieferer betroffen sind.

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Inhaltsverzeichnis

Kurz gesagt

NIS2 für KMU in Kürze: Das Gesetz gilt in Deutschland seit dem 06.12.2025 (NIS2-Umsetzungsgesetz). Betroffen sind Unternehmen aus den regulierten Sektoren ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme – rund 29.500 Einrichtungen. Sie müssen sich beim BSI registrieren, Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden und zehn Mindestmaßnahmen umsetzen. Kleinere Zulieferer trifft NIS2 indirekt über die Lieferkette.

Auf einen Blick

⚖️ Gesetz: NIS2UmsuCG, BGBl. 2025 I Nr. 301, in Kraft seit 06.12.2025

🏢 Betroffen: ca. 29.500 Einrichtungen (vorher rund 4.500)

📝 Registriert: 17.945 Einrichtungen (BSI, Stand 30.06.2026)

💶 Bußgelder: bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes

🗓️ Stand: September 2026

Mit NIS2 hat die EU die Cybersicherheitspflichten deutlich ausgeweitet. In Deutschland wurde die Richtlinie über ein neues BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt, das seit Dezember 2025 ohne Übergangsfrist gilt. Viele mittelständische Unternehmen sind erstmals direkt reguliert – und noch mehr sind über ihre Kunden indirekt betroffen. Dieser Ratgeber zu NIS2 für KMU erklärt, wer betroffen ist, welche Pflichten gelten und wie KMU pragmatisch vorgehen.

NIS2 für KMU: Managed Protection und Sicherheitsmaßnahmen nach § 30 BSIG
Betroffenheit

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Betroffen ist, wer in einem der regulierten Sektoren tätig ist und die Größenschwellen erreicht. Das BSIG unterscheidet zwei Kategorien:

Kategorie
Größenschwelle
Beispiele für Sektoren
Besonders wichtige Einrichtung
ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanzsumme
Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen, Wasser, digitale Infrastruktur
Wichtige Einrichtung
ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz und über 10 Mio. € Bilanzsumme
zusätzlich u. a. verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel, Abfall, Chemie, Post/Kurier, digitale Dienste, Forschung

Einige Einrichtungen fallen unabhängig von ihrer Größe darunter, etwa KRITIS-Betreiber und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter. Nach der EU-Richtlinie zählen auch Managed-Service-Provider zu den regulierten Sektoren. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klärt die kostenlose, anonyme NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI.

Pflichten

Welche Pflichten haben NIS2-Unternehmen?

1. Registrierung beim BSI

Betroffene Einrichtungen müssen sich spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit registrieren – zuerst über „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER-Organisationszertifikat), dann im BSI-Portal, das seit 06.01.2026 freigeschaltet ist. Für Unternehmen, die schon bei Inkrafttreten betroffen waren, ist diese Frist abgelaufen. Änderungen sind binnen zwei Wochen zu melden.

2. Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

Frist
Meldung an das BSI
24 Stunden
Frühwarnung nach Kenntnis eines erheblichen Sicherheitsvorfalls
72 Stunden
Vorfallmeldung mit erster Bewertung
1 Monat
Abschlussbericht

3. Risikomanagement nach § 30 BSIG

Das Gesetz verlangt mindestens diese zehn Maßnahmen:

#
Maßnahme
Praktische Umsetzung im KMU
1
Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte
Schutzbedarf je System, dokumentierte Richtlinie
2
Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
Notfallplan, Meldekette, Ansprechpartner
3
Business Continuity und Backup
Backups nach der 3-2-1-Regel, getestete Wiederherstellung
4
Sicherheit der Lieferkette
Anforderungen an IT-Dienstleister und Software-Lieferanten
5
Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung
Patch-Management, Schwachstellen schließen
6
Bewertung der Wirksamkeit
jährliche Überprüfung, Audits
7
Cyberhygiene und Schulungen
Awareness-Trainings, Phishing-Simulationen
8
Kryptografie
Verschlüsselung von Geräten, Mail und Backups
9
Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Asset-Management
Berechtigungskonzept, Geräteinventar (z. B. Intune)
10
MFA und sichere Kommunikation
MFA für alle Zugänge, Conditional Access

4. Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen; Delegieren entlastet sie nicht. Sie haftet nach gesellschaftsrechtlichen Regeln und muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen – laut Gesetzesbegründung mindestens alle drei Jahre.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Kategorie
Bußgeldrahmen
Besonders wichtige Einrichtungen
bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag)
Wichtige Einrichtungen
bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag)
Lieferkette

NIS2 für KMU: Warum auch kleinere Unternehmen betroffen sind

§ 30 BSIG verpflichtet betroffene Einrichtungen, die Sicherheit ihrer Lieferkette einschließlich der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Dienstleistern zu gewährleisten. In der Praxis geben große Kunden diese Pflicht per Vertrag, Fragebogen oder Audit an ihre Zulieferer weiter – auch an Betriebe mit 10 oder 20 Mitarbeitenden. Wer MFA, Backups, Patch-Management und einen Notfallplan nachweisen kann, bleibt lieferfähig – das ist der praktische Kern von NIS2 für KMU.

NIS2 für KMU: So gehen Sie pragmatisch vor

01

Betroffenheit klären

BSI-Prüfung durchführen, Ergebnis dokumentieren.

02

Registrieren

, falls betroffen – die Frist läuft bereits.

03

Gap-Analyse

die zehn Maßnahmen mit dem Ist-Zustand abgleichen.

04

Quick Wins zuerst

MFA, Backup-Test, E-Mail-Sicherheit, Geräteverwaltung.

05

Dokumentieren und schulen

Richtlinien, Notfallplan, Schulungsnachweise für Geschäftsleitung und Team.

Wie sicher ist Ihr Betrieb?

Von innen: 16 Fragen mit Score und NIS2-Einschätzung. Von außen: Website, Mailserver und Domain im Website-Check.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu NIS2 für KMU

Seit wann gilt NIS2 in Deutschland?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 301) und gilt seit 06.12.2025 ohne Übergangsfrist.

Das BSI rechnet mit rund 29.500 Einrichtungen. Bis zum 30.06.2026 hatten sich 17.945 registriert, davon 6.215 besonders wichtige und 11.501 wichtige Einrichtungen.

Direkt meist nicht, sofern Sie nicht zu den größenunabhängigen Einrichtungen gehören. Indirekt ja, wenn Kunden NIS2-pflichtig sind und Sicherheitsnachweise verlangen.

Ja, als technischer Baustein: Business Premium enthält MFA, Conditional Access, Geräteverwaltung und EDR. Organisatorische Pflichten wie Risikoanalyse, Notfallplan und Registrierung ersetzt es nicht.

Fazit

NIS2 für KMU heißt: für viele die erste echte Cybersicherheits-Pflicht – und für noch mehr eine Anforderung ihrer Kunden. Mit einer strukturierten Gap-Analyse und den technischen Quick Wins ist ein Großteil in wenigen Wochen umsetzbar. Newmountains.IT unterstützt mit dem NIS2-Readiness-Check, der Umsetzung der Maßnahmen und laufender Betreuung. Mehr auf IT-Sicherheit für KMU oder im kostenlosen IT-Sicherheits-Check.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Nachweise

Quellen

Stand: · Verantwortlich: Raphael Neuberger, Gründer Newmountains.IT

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