Zum Inhalt springen

Teilnahmebedingungen für das — Newmountains.IT-Partnerprogramm

Stand: Juli 2026 (Version 4)

§ 1 Programmbetreiber und Geltungsbereich

(1) Betreiber des Partnerprogramms ist Newmountains.IT, Oberndorferstraße 22, 84032 Landshut (nachfolgend „Newmountains.IT“, „wir“). Weitere Angaben entnehmen Sie unserem Impressum.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Newmountains.IT-Partnerprogramm (nachfolgend „Programm“). Mit dem Absenden der Bewerbung erkennen Sie diese Bedingungen an. Entgegenstehende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen; Rechtsstellung des Partners

(1) Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Der Partner sichert zu, dass alle im Rahmen der Bewerbung gemachten Angaben (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Website und geplante Vermarktungswege) wahrheitsgemäß und vollständig sind, und hält sie während der Teilnahme aktuell.
(3) Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. Es besteht keine Verpflichtung zum Kauf von Produkten oder Dienstleistungen.
(4) Der Partner ist als selbständiger Tippgeber tätig. Er übernimmt keine Pflicht zur Vermittlung oder zur Förderung des Absatzes von Newmountains.IT, unterliegt keinen Weisungen, keiner Berichtspflicht und keiner Gebiets- oder Kundenzuweisung und ist nicht ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut im Sinne des § 84 HGB. Ob, wann und in welchem Umfang der Partner Empfehlungen ausspricht, steht ihm frei. Der Partner ist nicht berechtigt, Newmountains.IT rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Erklärungen in deren Namen abzugeben.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Bewerbung erfolgt über das Registrierungsformular auf unserer Website. Der Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen Freigabe (Bestätigung per E-Mail) zustande.
(2) Wir prüfen jede Bewerbung individuell. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht; eine Ablehnung müssen wir nicht begründen.
(3) Der Abschluss des Bewerbungsprozesses erzeugt eine elektronische Willenserklärung. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich.

§ 4 Vermittlung und Zuordnung (Tracking)

(1) Der Partner erhält nach Freigabe einen persönlichen Partnerlink, einen persönlichen Gutscheincode sowie Zugang zum Partnerbereich (Portal).
(2) Die Zuordnung von Vermittlungen erfolgt über:

  1. den Partnerlink (Cookie-Laufzeit: 90 Tage),
  2. den persönlichen Gutscheincode des Partners,
  3. dem Partner zugewiesene Empfehlungsseiten (Landing Pages),
  4. die Angabe des Partners durch den Kunden im Rahmen der Anfrage oder Beauftragung.

(3) Treffen bei demselben Kunden mehrere Zuordnungswege zusammen, gilt folgende Rangfolge: Angabe durch den Kunden (Buchst. d) vor Gutscheincode (Buchst. b) vor Empfehlungsseite (Buchst. c) vor Partnerlink/Cookie (Buchst. a). Innerhalb desselben Zuordnungswegs gilt das Erst-Empfehler-Prinzip: Maßgeblich ist der Partner, dem der Kunde erstmals zugeordnet wurde.
(4) Kunden, die über einen Partner erstmals einen bezahlten Auftrag erteilt haben, bleiben diesem Partner für Folgeumsätze zugeordnet, solange der Partnervertrag besteht (vorbehaltlich § 11 Abs. 4).
(5) Voraussetzung der technischen Zuordnung per Cookie ist die Einwilligung des Besuchers in die entsprechende Datenverarbeitung. Verweigert der Besucher die Einwilligung, erfolgt keine Cookie-Zuordnung. Weist der Partner eine Vermittlung auf andere geeignete Weise nach (insbesondere über Gutscheincode oder die Bestätigung des Kunden), wird die Vermittlung ihm zugeordnet und die Provision gutgeschrieben.

§ 5 Provisionen

(1) Provisionsfähig sind ausschließlich tatsächlich bezahlte Netto-Umsätze (ohne Umsatzsteuer) aus vermittelten Aufträgen für eigene Dienstleistungen von Newmountains.IT, die in der Leistungs- und Provisionsübersicht im Partnerbereich als provisionsfähig gekennzeichnet sind (z. B. Beratung, Implementierung, Webentwicklung, Managed Services). Nicht provisionsfähig sind insbesondere durchgereichte Fremdleistungen und Lizenzentgelte Dritter (z. B. Software-Abonnements von Drittanbietern), Hardware sowie Versandkosten.
(2) Änderungen der Leistungs- und Provisionsübersicht richten sich nach § 12 Abs. 3; für einem Partner bereits zugeordnete Bestandskunden bleibt der Stand der Übersicht zum Zeitpunkt der Zuordnung maßgeblich.
(3) Die Basisprovision beträgt 5 % des provisionsfähigen Netto-Umsatzes.
(4) Die Provision des Partners steigt automatisch mit seinen kumulierten, entstandenen und freigegebenen Provisionseinnahmen aus dem Programm (Staffelprovision):

Kumulierte Provisionseinnahmen abProvisionssatz
0 €5,0 %
4.000 €5,5 %
8.000 €6,0 %
16.000 €6,5 %
32.000 €7,0 %
64.000 €7,5 %
128.000 €8,0 %
256.000 €8,5 %
512.000 €9,0 %
1.024.000 €9,5 %
2.048.000 €10,0 %

Ein erreichter Provisionssatz bleibt für die Dauer des Vertrags bestehen (kein Zurücksetzen). Der erhöhte Satz gilt für Vermittlungen ab Erreichen der jeweiligen Schwelle; bereits verbuchte Vermittlungen werden nicht rückwirkend angepasst.
(5) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Managed Services) wird die Provision auf jede tatsächlich bezahlte Abrechnungsperiode des vermittelten Kunden gewährt, solange der Partnervertrag besteht (vorbehaltlich § 11 Abs. 4).

§ 6 Team-Provisionen (mehrstufige Struktur)

(1) Der Partner darf weitere Partner für das Programm empfehlen. Registriert sich ein Interessent über den Netzwerk-Link des Partners und wird freigegeben, wird er der Struktur des Partners zugeordnet.
(2) Der Partner erhält zusätzlich Team-Provisionen als prozentualen Anteil an der Provision, die die ihm in der Struktur nachgeordneten Partner auf ihre eigenen provisionsfähigen Vermittlungen verdienen. Die Team-Provision mindert die Provision der nachgeordneten Partner nicht.

Ebene unterhalb des PartnersTeam-Provision
1. Ebene (direkt geworbene Partner)20 % der Provision
2. Ebene15 % der Provision
3. Ebene10 % der Provision
4. Ebene5 % der Provision

Beispiel: Verdient ein Partner der 1. Ebene 80 € Provision an einer Vermittlung, erhält der übergeordnete Partner 20 % hiervon = 16 €.
(3) Team-Provisionen werden ausschließlich auf tatsächlich bezahlte Kundenumsätze gewährt. Für das bloße Anwerben von Partnern wird keine Vergütung gezahlt. Es bestehen keine Aufnahmegebühren, keine Kaufverpflichtungen und keine Vergütungen, die aus Zahlungen anderer Partner stammen.
(4) Scheidet ein Partner aus dem Programm aus, rücken die ihm nachgeordneten Partner in der Struktur um eine Ebene auf. Ein Anspruch auf eine bestimmte Strukturposition oder auf den Fortbestand einer Struktur besteht nicht.

§ 7 Entstehung und Wegfall des Provisionsanspruchs

(1) Der Provisionsanspruch entsteht mit vollständigem Zahlungseingang des vermittelten Kunden bei Newmountains.IT. Bis dahin geführte Vermittlungen haben den Status „ausstehend“.
(2) Der Anspruch entfällt rückwirkend, soweit der zugrunde liegende Umsatz storniert, rückabgewickelt, gutgeschrieben oder zurückgebucht wird oder der Kunde die Zahlung endgültig nicht leistet.
(3) Eigengeschäfte sind nicht provisionsfähig. Der Partner erhält keine Provision auf eigene Käufe oder Käufe wirtschaftlich mit ihm identischer Unternehmen; die Umgehung über Zweitkonten ist untersagt.
(4) Für Vermittlungen, die durch Betrug, Manipulation oder einen Verstoß gegen § 9 erlangt wurden, besteht kein Provisionsanspruch. Bereits ausgezahlte Provisionen aus solchen Vermittlungen sind zurückzuerstatten; ordnungsgemäß erlangte Provisionen bleiben unberührt.

§ 8 Abrechnung und Auszahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 UStG): Newmountains.IT erstellt für den Partner über die freigegebenen Provisionen eine Provisionsgutschrift.
(2) Auszahlungen erfolgen auf Anforderung des Partners über den Partnerbereich. Eine Auszahlung kann angefordert werden, sobald die betreffenden Provisionen freigegeben sind, seit ihrer Entstehung (§ 7 Abs. 1) mindestens 60 Tage vergangen sind und der auszahlbare Betrag mindestens 50 € netto beträgt. Geringere Beträge verbleiben im Guthaben und können mit späteren Provisionen zusammen angefordert werden.
(3) Nach Anforderung erfolgt die Auszahlung per SEPA-Überweisung auf das vom Partner benannte Konto, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
(4) Der Partner kann der Provisionsgutschrift als Abrechnungsdokument innerhalb von 14 Tagen widersprechen; der Widerspruch betrifft die Wirkung der Gutschrift als Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Vertragliche Provisionsansprüche und ihre Geltendmachung bleiben von dieser Frist unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
(5) Der Partner teilt Newmountains.IT seinen umsatzsteuerlichen Status mit (Regelbesteuerung mit USt-IdNr./Steuernummer oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) und informiert unverzüglich über Änderungen. Die Versteuerung der Provisionen obliegt dem Partner.
(6) Der Partner kann jederzeit im Partnerbereich eine Übersicht seiner erfassten Vermittlungen, deren Status und Beträge einsehen.

§ 9 Pflichten des Partners; unzulässige Werbeformen; Freistellung

(1) Der Partner kennzeichnet seine Empfehlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung bzw. legt die Partnerbeziehung offen, wo dies nach deutschem Recht (insbesondere UWG, Medienstaatsvertrag) erforderlich ist.
(2) Untersagt sind insbesondere:

  1. unverlangte Werbe-E-Mails oder -Nachrichten ohne Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG) und jede Form von Spam;
  2. irreführende Werbeaussagen, falsche Zusagen oder die Erweckung des Eindrucks, im Namen von Newmountains.IT zu handeln;
  3. Suchmaschinenwerbung (PPC) auf die Marke „Newmountains.IT“ und Schreibvarianten ohne vorherige schriftliche Genehmigung (Brand-Bidding);
  4. das Setzen von Tracking-Cookies ohne bewusste, aktive Klickhandlung des Nutzers (u. a. Pop-ups, Pop-unders, iFrames, automatische Weiterleitungen, „Cookie-Dropping“);
  5. die Bewerbung von Gutscheinen, die dem Partner nicht ausdrücklich zugewiesen wurden, sowie Formulierungen, die nicht existierende Rabatte suggerieren;
  6. die Weitergabe von Teilen der eigenen Provision an Kunden als Kaufanreiz (Kickbacks); zulässig ist es hingegen, eigene Zusatzleistungen des Partners mit einer Empfehlung zu bündeln;
  7. Werbung in Umfeldern mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder jugendgefährdenden Inhalten;
  8. die Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechten. Die Nutzung der Marke und der Werbemittel von Newmountains.IT ist nur im Rahmen des Programms und der bereitgestellten Materialien gestattet;
  9. Aussagen über erzielbare Einkünfte aus dem Programm (Verdienstversprechen, Einkommensdarstellungen, Hochrechnungen) gegenüber Kunden oder potenziellen Partnern ohne vorherige schriftliche Freigabe durch Newmountains.IT.

(3) Der Partner erhält keinen Zugriff auf personenbezogene Daten der vermittelten Kunden. Ihm im Rahmen des Programms bekannt gewordene Geschäftsinformationen behandelt er vertraulich.
(4) Verletzt der Partner schuldhaft seine Pflichten aus diesem § 9 und werden deshalb Ansprüche Dritter (z. B. wettbewerbs-, marken- oder datenschutzrechtliche Ansprüche) gegen Newmountains.IT geltend gemacht, stellt der Partner Newmountains.IT von diesen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Newmountains.IT informiert den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Abwehr.

§ 10 Datenschutz; Sichtbarkeit von Strukturdaten

(1) Newmountains.IT verarbeitet personenbezogene Daten des Partners (Registrierungsdaten, Vermittlungs- und Abrechnungsdaten, IP-Adressen zur Betrugsprävention) gemäß der Datenschutzerklärung auf newmountains.it.
(2) Zur Berechnung und transparenten Darstellung der Team-Provisionen nach § 6 ist es erforderlich, dass den einem Partner in der Struktur übergeordneten Partnern der Name bzw. Anzeigename des Partners sowie aggregierte Leistungskennzahlen (insbesondere Anzahl der Vermittlungen und daraus resultierende Team-Provisionsbeträge) im Partnerbereich angezeigt werden. Rechtsgrundlage ist die Erforderlichkeit zur Erfüllung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitergehende Daten des Partners – insbesondere Kontaktdaten, Kundenbeziehungen oder Auszahlungsdaten – werden anderen Partnern nicht offengelegt.
(3) Der Partner ist für die datenschutzkonforme Gestaltung seiner eigenen Werbekanäle selbst verantwortlich.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen § 9 sowie bei betrügerischem Verhalten vor.
(3) Bei Vertragsende werden alle ordnungsgemäß entstandenen, freigegebenen und noch nicht ausgezahlten Provisionen ausgezahlt; die Mindestauszahlungsgrenze gilt insoweit nicht.
(4) Kündigt Newmountains.IT ordentlich nach Absatz 1, erhält der Partner für die ihm nach § 4 Abs. 4 zugeordneten Bestandskunden noch für einen Auslaufzeitraum von zwölf Monaten ab Vertragsende Provisionen auf deren provisionsfähige Umsätze nach § 5. Bei ordentlicher Kündigung durch den Partner sowie bei außerordentlicher Kündigung durch Newmountains.IT aus wichtigem Grund enden die Kundenzuordnung und künftige Provisionsansprüche mit dem Vertragsende. Ansprüche aus betrügerisch oder unter Verstoß gegen diese Bedingungen erlangten Vermittlungen bestehen nicht (§ 7 Abs. 4).

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Newmountains.IT kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) angekündigt.
(2) Für Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich berühren (z. B. redaktionelle Anpassungen, gesetzlich veranlasste Änderungen, neue Funktionen des Partnerbereichs), gilt: Widerspricht der Partner nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(3) Änderungen der Provisionssätze, der Staffel- oder Team-Provisionsstruktur sowie der Leistungs- und Provisionsübersicht (§ 5 Abs. 1) bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partners oder wirken ausschließlich für Vermittlungen von Kunden, die dem Partner nach Inkrafttreten der Änderung erstmals zugeordnet werden. Für bereits zugeordnete Bestandskunden gelten die bei Zuordnung maßgeblichen Sätze und Kennzeichnungen fort.
(4) Im Fall des Widerspruchs sind beide Seiten berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

§ 13 Haftung

(1) Newmountains.IT haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Newmountains.IT nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Programms, der Website und des Trackings wird keine Gewähr übernommen. Ansprüche wegen entgangener Provisionen aufgrund technischer Störungen, Datenverlust oder Tracking-Fehlern sind in den Grenzen der Absätze 1 und 2 ausgeschlossen; § 4 Abs. 5 Satz 3 (anderweitiger Nachweis) bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Landshut, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Fragen zum Programm? partner@newmountains.it

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren, Social-Media-Funktionen bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir teilen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Analysepartnern. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern. Datenschutzerklärung Cookie-Richtlinie